Seitenmarkierungsleuchten: Gesetzliche Vorschriften

Setz ein Statement für Style und Sicherheit
27 September 2024 by
Matro Truckzubehör GmbH, Gislinde Stutz
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Seitenmarkierungsleuchten leisten einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit, besonders nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen. Sie werden an der Fahrzeugseite angebracht, sodass die Breite und die Bewegung eures Fahrzeugs besser wahrgenommen und Unfällen vorgebeugt werden kann. Ihre gelbe Farbe ermöglicht eine optimale Sichtbarkeit.
Insbesondere für große Fahrzeuge wie LKWs und Busse, aber auch bei Anhängern, sind Seitenmarkierungsleuchten gesetzlich vorgeschrieben.

Sind Seitenmarkierungsleuchten verpflichtend?

Bei Trucks bzw. LKWs gilt ganz klar, ja. Aber: Erst ab einer Fahrzeuglänge von über 6m. Je nach Länge eures Fahrzeugs sind dann eine oder sogar mehrere Seitenmarkierungsleuchten Pflicht. Dabei dürfen die Seitenmarkierungsleuchten einen maximalen Abstand von 3m haben. Darüber hinaus gilt:

  • Entfernung der Leuchte zum Fahrzeugende: max. ein Meter
  • Entfernung der Leuchte zur Fahrzeugfront: max. drei Meter
  • mindestens eine Leuchte im mittleren Drittel des Fahrzeugs

Die genauen gesetzlichen Bestimmungen regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 51a Seitliche Kenntlichmachung.

Seitenmarkierungsleuchten bei Fahrzeugen unter 6 Meter

Auch bei Fahrzeugen unter 6 Metern Länge dürfen Seitenmarkierungsleuchten angebracht werden. Dabei sollte die Leuchte möglichst im vorderen oder hinteren Drittel des Fahrzeugs sitzen. Entscheidet ihr euch für zwei Seitenmarkierungsleuchten, gilt das gleiche wie bei Fahrzeugen über 6 Metern Länge: Die Leuchte sollte maximal einen Meter vom Fahrzeugende und drei Meter von der Fahrzeugfront entfernt montiert werden.

Auch hier ist zu beachten, dass die Leuchten nicht mehr als drei Meter auseinander liegen und ansonsten noch weitere Leuchten montiert werden.

Welche Vorschriften gibt es für die Leuchtfunktion?

Bei älteren Fahrzeugen dürfen die Seitenmarkierungen zusammen mit dem Abblendlicht statisch leuchten. Inzwischen regelt die ECE R48/6, dass die Seitenmarkierungsleuchten in gleicher Phase und Frequenz blinken müssen, wie der Fahrzeugblinker. Gerade wenn die Leuchten nachträglich montiert werden, weil sie gesetzlich aufgrund der Fahrzeuglänge nicht vorgeschrieben sind, kann das schon mal zur technischen Herausforderung werden. Wie wir als Matro das für den MAN stylisch und schlank als Plug-In gelöst haben, erfahrt ihr demnächst in unserem Blogbeitrag zu den Old School Sidebars. 

Hier findest du unser Sortiment zu Seitenmarkierungsleuchten

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